Denn es geht in der Fachberatung darum:
1. Das Kleingartenwesen zu fördern, um es zu erhalten.
2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Satzung, Unterpachtvertrag und Gartenordnung mit dem
aktiven Handeln der Gartenfreunde bezüglich der kleingärtnerischen Nutzung in Einklang zu bringen.
3. Die Gartenfreunde mit den Möglichkeiten einer umweltgerechten, naturnahen Gartenbewirtschaftung vertraut zu machen.
4. Die Gartenfreunde zu befähigen, ihre Parzellen nach dem Prinzip guter fachlicher Praxen zu bewirtschaften und die Gemeinschaftsanlagen entsprechend zu pflegen.
In der Regel kommt das neue Mitglied als Laie in den Verein. Einmal was die gärtnerischen Kenntnisse angeht, insbesondere aber was die kleingärtnerische Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz betrifft.
Das Mitglied übernimmt aber mit seinem Garten zugleich die Verpflichtung, den Kleingarten im Sinne des Gesetzes und nach den Vorgaben der Gartenordnung zu nutzen. Dazu braucht es fachliche Kenntnisse über Anbau, Düngung, Pflege und vieles andere mehr. Es muss aber auch etwas über seine Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied und Gartenpächter wissen.